Peter Kolvenbach auf einem

Dachdeckerstuhl - Kirchturm

in Brühl-Pingsdorf (ca. 1925)

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Ausbildungsinfo auch auf der Seite: www.dachdeckerdeinberuf.de


Wir bieten an:


Was:                       Ausbildung zum Dachdecker
Wann:                     ab. 1. August 2023
Wo:                        in einem Betrieb mit jungem und jung gebliebenem Team
Warum:                   weil Sie in einem zukunftsträchtigen, anspruchsvollen 
                              Beruf arbeiten möchten und gleichzeitig Kreativität und 
                              Eigenständigkeit einbringen können.


Sie bringen mit: 

 

  • Tatendrang
  • Haupt- oder Realschulabschluß, Notendurchschnitt mind. 3,0
  • Technisches Verständnis
  • gute Kenntnisse in Mathematik
Arbeiten Sie zudem gerne im Team, sind flexibel und belastbar, haben Spaß
am freundlichen Umgang mit Ihren Mitmenschen, dann sind Sie bei uns genau
richtig und wir freuen uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.



Wir suchen Verstärkung: 

Dachdeckerhelfer und Dachdeckerfacharbeiter ab sofort gesucht !







Verbesserte Förderung in den KfW-Programmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden


KfW-Info zum Runterladen im Downloadbereich !


 

 





Mit Liebe zum Detail !






Fast fertig gestellt !


Objekt GAG Moses-Hess-Str.


 




Teilnahme am Dörken Sanierungspreis 2012 mit folgendem Objekt:




 


 


KFW - Infos:

 

Fragen zum energieeffizienten Sanieren beantworten Experten

des KFW-Infocenters per Mail (= infocenter@kfw.de )

oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539-9002

Speziell für energiebewußte Sanierer hat die KfW eine

Internetseite eingerichtet, auf der ein kostenloses Infopaket

angefordert werden kann:

 

https://energieeffizient-sanieren.kfw.de

 

 


 




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Schutz vor Dachlawinen

Vor möglichen Schäden durch Dachlawinen muss sich jeder selber schützen. Das hat nun das Amtsgericht München mit einem entsprechenden Urteil noch einmal bestätigt (AZ: 132 C 11 208/ 08).

Sind sogenannte "Schneefanggitter" montiert, ist ein Hauseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen.

Weitere Schutzmaßnahmen seien nur bei ganz besonderen Umständen erforderlich.
Ein Autofahrer hatte einen Hausbesitzer verklagt. Ein Eiszapfen hatte sich vom Hausdach gelöst und dabei sein Autodach beschädigt.



 
 
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